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Solarstromvergütung ab Oktober 2020

                   
               

Am 31. Dezember 2019 hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekanntgegeben.

Gemäß EEG sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom daher in den nächsten drei Monaten um jeweils 1,0 %. Dementsprechend gibt es bei Dachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 10 kWp, die im Oktober 2020 in Betrieb genommen werden, eine Vergütung von 8,64 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).

Die Fördersätze für größere Solarstromanlagen sowie weitere Daten und Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Zu der künstlichen gesetzlichen Grenze der Vergütung im Zusammenhang mit dem Zubau der PV-Anlagen von 52 GWp aus dem Jahr 2012 hat der Bundestag und der Bundesrat am 03.07.2020 mit dem Kohleaustiegsgesetz diese Deckelung wieder aufgehoben. Bis Ende Mai belief sich die absolute Zubauzahl auf bereits 50,88 GWp, so dass der Deckel wahrscheinlich im August oder September gegriffen hätte.

 

                

              
                       

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