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Am 31. Dezember 2019 hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekanntgegeben. Die Veränderungen in der Einspeisevergütung sind für die Zukunft noch nicht festgelegt. Dementsprechend gibt es bei Dachanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 10 kWp, die im Januar 2022 in Betrieb genommen werden, eine Vergütung von 6,83 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Die Fördersätze für größere Solarstromanlagen sowie weitere Daten und Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur. Da die Bundesregierung laut und deutlich einen Zubau an erneuerbaren Energiegewinn befürwortet, sind wir sehr gespannt auf die Ergebnisse.